Nettolohnoptimierung

Mehr Netto vom Brutto – ohne dass es Sie mehr kostet.

Von 100 € Gehaltserhöhung kommen beim Mitarbeiter oft nur rund 50 € an – und Sie zahlen obendrauf noch Arbeitgeberanteile. Steuerfreie Gehaltsextras drehen diese Rechnung um: Sie kommen zu 100 % an. Über 30 Bausteine im Überblick – mit Gesetzes-Fundstelle und Praxis-Hinweis.

Die Klassiker

Beliebte Bausteine für (fast) jedes Unternehmen

50-€-Sachbezug

Gutscheine, Tank- oder Shopping-Karten bis 50 € pro Monat bleiben steuer- und beitragsfrei. Wichtig: Es muss ein echter Sachbezug sein und die Grenze darf keinesfalls überschritten werden – sonst wird der gesamte Betrag steuerpflichtig.

Fundstelle: § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG

So läuft's praktisch: Gutschein-Anbieter wählen, jedem Mitarbeiter monatlich denselben Betrag zuwenden. An uns: einmalig die Empfängerliste mit Betrag, danach nur Änderungen. Wir überwachen die 50-€-Grenze inklusive anderer Sachbezüge.

Jobticket & Deutschlandticket

Zuschüsse zu Tickets für den öffentlichen Nahverkehr sind steuerfrei – und lassen sich mit dem 50-€-Sachbezug kombinieren. Der Zuschuss wird auf die Entfernungspauschale des Mitarbeiters angerechnet.

Fundstelle: § 3 Nr. 15 EStG

So läuft's praktisch: Abo-Rechnung bzw. Ticketnachweis je Mitarbeiter einreichen und den Zuschuss als Zusatzleistung vereinbaren. Wir erfassen ihn steuerfrei und weisen die Anrechnung auf die Entfernungspauschale korrekt in der Abrechnung aus.

Dienstrad & E-Bike

Wird das Rad zusätzlich zum Gehalt überlassen, ist die private Nutzung komplett steuerfrei. Bei Gehaltsumwandlung greift die günstige 0,25-%-Versteuerung. Ein Klassiker mit hohem Begeisterungsfaktor.

Fundstellen: § 3 Nr. 37 EStG, § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG

So läuft's praktisch: Leasing- und Überlassungsvertrag plus unverbindliche Preisempfehlung (UVP) des Rads einreichen. Wir richten die 0,25-%-Versteuerung bzw. die steuerfreie Überlassung dauerhaft in der Abrechnung ein.

Betriebliche Gesundheitsförderung

Bis zu 600 € pro Jahr und Mitarbeiter für zertifizierte Kurse – von Rückenschule bis Ernährungsberatung – bleiben steuer- und beitragsfrei.

Fundstelle: § 3 Nr. 34 EStG

So läuft's praktisch: Kursrechnung plus Zertifizierungsnachweis (Kurs-ID der Zentralen Prüfstelle Prävention) einreichen. Wir führen je Mitarbeiter das 600-€-Jahreskonto und melden, bevor die Grenze erreicht ist.

Kita-Zuschuss

Zuschüsse zur Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder sind ohne Betragsgrenze steuer- und beitragsfrei – eines der wirkungsvollsten Extras für junge Familien.

Fundstelle: § 3 Nr. 33 EStG

So läuft's praktisch: Kita-Vertrag oder Gebührenbescheid plus Zahlungsnachweis einreichen – der Zuschuss muss zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden. Die Belege archivieren wir revisionssicher am Lohnkonto.

Handy & Laptop vom Chef

Die Überlassung betrieblicher Geräte zur privaten Nutzung ist unbegrenzt steuerfrei. Alternativ: pauschaler Auslagenersatz von bis zu 20 € monatlich für die private Telefon-/Internetnutzung im Job.

Fundstellen: § 3 Nr. 45 und Nr. 50 EStG

So läuft's praktisch: Kurze Überlassungsvereinbarung (Gerät bleibt Firmeneigentum) genügt – einmalig an uns. Für den 20-€-Auslagenersatz reicht die Pauschalregelung ohne Einzelnachweise; wir erfassen ihn monatlich steuerfrei.
Mobilität & Verpflegung

Arbeitsweg und Alltag unterstützen

Fahrtkostenzuschuss

Zuschüsse zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit können mit 15 % pauschal versteuert werden – sozialversicherungsfrei für beide Seiten.

Fundstelle: § 40 Abs. 2 EStG

So läuft's praktisch: Je Mitarbeiter einmalig die einfache Entfernung in Kilometern und die Arbeitstage pro Woche melden. Wir berechnen den zulässigen Höchstbetrag und die 15-%-Pauschalsteuer automatisch jeden Monat.

Essenszuschuss & Restaurantschecks

Mahlzeiten werden nur mit dem amtlichen Sachbezugswert angesetzt oder pauschal versteuert – ein spürbares Plus im Alltag, das sich digital sehr einfach abwickeln lässt.

Fundstellen: § 8 Abs. 2 EStG, § 40 Abs. 2 EStG

So läuft's praktisch: Am einfachsten über einen digitalen Essensmarken-Anbieter – dessen Monatsabrechnung reichen Sie bei uns ein. Alternativ melden Sie die Anzahl der bezuschussten Arbeitstage je Mitarbeiter.

Getränke, Obst & Parkplatz

Kaffee, Wasser und Obst im Betrieb sowie kostenlose Parkplätze während der Arbeitszeit: unbegrenzt steuer- und beitragsfrei – und oft schlicht vergessen.

Fundstelle: R 19.6 LStR (Aufmerksamkeiten), Verwaltungspraxis der Länder

So läuft's praktisch: Der einfachste Baustein: keine Meldung an die Lohnabrechnung nötig. Die Rechnungen laufen einfach als Betriebsausgaben über Ihre Finanzbuchhaltung – die wir gern gleich mit erledigen.

Internetzuschuss

Zuschüsse zu den privaten Internetkosten können bis 50 € monatlich mit 25 % pauschal versteuert werden – sozialversicherungsfrei.

Fundstelle: § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EStG

So läuft's praktisch: Einmalige schriftliche Erklärung des Mitarbeiters über seine monatlichen Internetkosten einreichen. Wir richten den Zuschuss mit 25-%-Pauschalierung dauerhaft ein.

Personalrabatt

Rabatte auf eigene Waren und Dienstleistungen bleiben bis 1.080 € pro Jahr steuerfrei (zzgl. 4 % Bewertungsabschlag).

Fundstelle: § 8 Abs. 3 EStG

So läuft's praktisch: Rabatte je Mitarbeiter formlos auflisten (Was? Normalpreis? Gezahlter Preis?) und uns quartalsweise melden. Wir überwachen den 1.080-€-Jahresfreibetrag pro Mitarbeiter.

Erholungsbeihilfe

156 € für den Mitarbeiter, 104 € für den Partner, 52 € je Kind – jährlich, pauschal mit 25 % versteuert und sozialversicherungsfrei. Perfekt zur Urlaubszeit.

Fundstelle: § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG

So läuft's praktisch: Familienstand und Kinderzahl je Mitarbeiter melden und die Beihilfe zeitnah zum Urlaub auszahlen lassen (Urlaubszeitraum kurz mitteilen). Die Pauschalversteuerung übernehmen wir.
Motivation & Vorsorge

Langfristig binden und absichern

SFN-Zuschläge

Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind bis zu festen Prozentsätzen vom Grundlohn steuer- und beitragsfrei – bares Geld für Schichtbetriebe. Wir rechnen die Grenzen korrekt ab.

Fundstelle: § 3b EStG

So läuft's praktisch: Monatliche Stundenaufzeichnungen mit Datum, Uhrzeit und Schichtart je Mitarbeiter einreichen (z. B. aus Ihrer Zeiterfassung). Wir wenden die steuerfreien Prozentsätze automatisch korrekt an.

Betriebliche Altersvorsorge

Beiträge in Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds sind bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei (bis 4 % beitragsfrei) – das Standardinstrument der Mitarbeiterbindung.

Fundstelle: § 3 Nr. 63 EStG

So läuft's praktisch: Versicherungsvertrag und Entgeltumwandlungsvereinbarung je Mitarbeiter einreichen. Wir richten die Beiträge in der Abrechnung ein, inklusive Arbeitgeberzuschuss und Überwachung der Freibeträge.

Betriebsveranstaltungen

Bis zu zwei Feste im Jahr mit je 110 € pro Mitarbeiter bleiben steuerfrei – darüber hinaus ist eine günstige Pauschalversteuerung möglich.

Fundstellen: § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG, § 40 Abs. 2 EStG

So läuft's praktisch: Nach der Feier Teilnehmerliste und alle Kostenbelege einreichen. Wir prüfen den 110-€-Freibetrag pro Kopf und versteuern einen etwaigen Mehrbetrag günstig pauschal.

Fortbildung & Studium

Übernommene Fortbildungskosten und Gebühren für ein berufsbegleitendes Studium sind steuer- und beitragsfrei – Weiterbildung als Gehaltsbestandteil.

Fundstelle: § 19 EStG i. V. m. BMF-Schreiben (überwiegend betriebliches Interesse)

So läuft's praktisch: Rechnung auf das Unternehmen ausstellen lassen und eine kurze Vereinbarung zum beruflichen Bezug der Fortbildung beilegen. Wir dokumentieren die Steuerfreiheit am Lohnkonto.

Gruppenunfallversicherung

Arbeitgeberbeiträge zur Unfallversicherung der Mitarbeiter sind steuerfrei oder günstig pauschalierbar – kleiner Beitrag, große Wirkung fürs Sicherheitsgefühl.

Fundstelle: § 40b Abs. 3 EStG

So läuft's praktisch: Versicherungsvertrag mit Beitragsaufteilung je Mitarbeiter einreichen. Wir prüfen, ob Steuerfreiheit oder die 20-%-Pauschalierung günstiger ist, und richten es entsprechend ein.

Arbeitgeberdarlehen

Zinslose oder zinsverbilligte Darlehen bis 2.600 € bleiben steuer- und beitragsfrei – unkomplizierte Hilfe, wenn Mitarbeiter sie brauchen.

Fundstelle: § 8 Abs. 2 EStG i. V. m. BMF-Schreiben vom 19.05.2015

So läuft's praktisch: Darlehensvertrag mit Betrag, Laufzeit und Tilgungsplan einreichen. Wir überwachen die 2.600-€-Grenze des Restsaldos und dokumentieren alles prüfungssicher.
Vollständigkeit

Weitere Bausteine im Überblick

Spezialfälle, die im richtigen Betrieb bares Geld wert sind – auch diese setzen wir in der Abrechnung um.

Dienstwagen

Die private Nutzung wird über die 1-%-Regelung oder das Fahrtenbuch versteuert – bei E-Autos nur 0,25 %, bei Plug-in-Hybriden 0,5 % des Listenpreises. Mit der richtigen Gestaltung (Fahrtenbuch, Zuschüsse, Garagenkosten) lässt sich der geldwerte Vorteil deutlich senken.

Fundstellen: § 8 Abs. 2 EStG, § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG

So läuft's praktisch: Bruttolistenpreis inkl. Sonderausstattung, Antriebsart und Entfernung Wohnung–Arbeit je Fahrzeug melden (bei Fahrtenbuch: die Auswertung). Wir richten den geldwerten Vorteil korrekt und dauerhaft in der Abrechnung ein.

Elf weitere Möglichkeiten

  • Sammelbeförderung (z. B. Kleinbus zur Arbeit): unbegrenzt steuer- und beitragsfrei – § 3 Nr. 32 EStG
  • BahnCard: steuerfrei bei dienstlichem Einsatz, sonst 15-%-Pauschalierung möglich – § 40 Abs. 2 EStG
  • Speisen bei besonderem Arbeitseinsatz (bis 60 €, nicht bei Routine-Meetings): steuerfrei – R 19.6 LStR
  • Erhöhte Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit: 25 % pauschal bis zum Doppelten der Pauschalen – § 40 Abs. 2 Nr. 4 EStG
  • Arbeitsessen, Geschenk-Lose & Alltagsgegenstände: steuerfrei im Rahmen der 50-€-Grenze – § 8 Abs. 2 EStG
  • Rabatte von Konzerngesellschaften: ebenfalls über die 50-€-Grenze möglich – § 8 Abs. 2 EStG
  • Verbilligte Wohnungsüberlassung: ein Drittel des ortsüblichen Mietwerts steuerfrei (bei Miete bis 25 €/qm) – § 8 Abs. 2 Satz 12 EStG
  • Übereignung von PC & Smartphone (Gerät wird geschenkt): 25 % pauschal, SV-frei – § 40 Abs. 2 Nr. 5 EStG
  • Vorbeugung berufsbedingter Beschwerden (z. B. Rückenschule am Arbeitsplatz): unbegrenzt steuerfrei – BFH-Rechtsprechung
  • Sachzuwendungen & Incentives: 30-%-Pauschalsteuer nach § 37b EStG (SV-Pflicht beachten)
  • Notfall-Kinderbetreuung bis zum 14. Lebensjahr: bis 600 € pro Jahr steuerfrei – § 3 Nr. 34a EStG
So läuft's praktisch: Sagen Sie uns einfach, welcher Baustein Sie interessiert – wir nennen Ihnen die nötigen Unterlagen und richten die Abrechnung ein. Die Gestaltungsberatung im Einzelfall übernimmt Ihr Steuerberater.

Der Haken? Die korrekte Abrechnung.

Fast alle Bausteine haben Bedingungen: Viele gelten nur zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, haben strenge Betragsgrenzen und müssen sauber in der Lohnabrechnung erfasst werden. Fehler fliegen bei der Betriebsprüfung auf – dann drohen Nachzahlungen für Jahre. Genau hier kommen wir ins Spiel: Wir rechnen Ihre Gehaltsextras korrekt, prüfungssicher und dauerhaft ab. Die steuerliche Gestaltungsberatung, welche Bausteine für Sie optimal sind, übernimmt Ihr Steuerberater – gern auch einer aus unserem Netzwerk.

Umsetzung anfragen

Hinweis: Diese Übersicht ist eine allgemeine Information (Stand 2026, Angaben ohne Gewähr) und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.