Gute Buchhaltung · by Digitally Done

Buchhaltung selbst machen oder abgeben?

Beides kann richtig sein. Die Antwort hängt an drei Zahlen: wie viele Belege anfallen, was Ihre eigene Stunde wert ist und ob Löhne dazukommen. Hier rechnen wir das durch – ohne Ihnen eine Antwort vorzugeben.

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Die Rechnung, die zählt

Nicht die Softwaregebühr entscheidet, sondern Ihre Zeit. Zwei Stunden im Monat bei 60 € Stundensatz sind 120 € – mehr als die laufende Buchhaltung bei vielen Dienstleistern kostet.

Wo Eigenarbeit funktioniert

Wenige Belege, ein Geschäftskonto, keine Mitarbeiter, Einnahmen-Überschuss-Rechnung: Diese Lage ist mit Software gut beherrschbar und spart echtes Geld.

Wo es teuer wird

Sobald Löhne, Schichtzuschläge, mehrere Konten oder Auslandsumsätze dazukommen, steigt nicht der Aufwand – es steigt das Fehlerrisiko. Und Fehler kosten mehr als jede Gebühr.

Rechnen Sie zuerst Ihre eigene Zeit. Für die laufende Belegerfassung eines kleinen Betriebs sind ein bis drei Stunden im Monat realistisch, wenn die Software eingerichtet ist und Sie geübt sind – am Anfang deutlich mehr. Multiplizieren Sie das mit dem Satz, den Sie im Kundengeschäft erzielen, nicht mit dem Mindestlohn: Die Stunde Buchhaltung ist eine Stunde, in der Sie nicht verkaufen. Legen Sie die Softwaregebühr dazu und Sie haben Ihre tatsächlichen Kosten der Eigenarbeit.

Dagegen steht die Abgabe. Bei uns sind das 59 € Grundgebühr im Monat plus 0,69 € je Buchung – bei 80 Buchungen im Monat also rund 114 €. Fällt die Rechnung zu Ihren Gunsten aus, buchen Sie selbst weiter. Fällt sie anders aus, haben Sie den Vergleich schriftlich.

Eine Grenze gibt es aber, die nicht in der Rechnung steht: die Lohnabrechnung. Melde- und Beitragsfristen laufen monatlich, Fehler bei Schichtzuschlägen oder Minijob-Grenzen fallen oft erst bei der Betriebsprüfung auf, und dann rückwirkend für mehrere Jahre. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Entgeltunterlagen zudem ausnahmslos elektronisch und maschinell auswertbar geführt werden. Das ist der Bereich, in dem Eigenarbeit am seltensten günstiger ist.

Wenn Sie abgeben möchten: Die laufende Buchhaltung und Lohnabrechnung übernimmt die Digitally Done EOOD als befugter Buchhalter nach § 6 Nr. 4 StBerG. Jahresabschluss, Steuererklärungen und steuerliche Beratung bleiben beim Steuerberater – das ist gesetzlich so vorgesehen und wird auch nicht anders dargestellt.

Eine Rechnung zum Mitrechnen

Nehmen wir einen Handwerksbetrieb mit zwei Mitarbeitern und etwa 80 Belegen im Monat. Für die Erfassung, Zuordnung und Kontenabstimmung sind zwei bis drei Stunden realistisch; die Lohnabrechnung für zwei Mitarbeiter samt Meldungen kommt mit etwa einer Stunde dazu, solange nichts Besonderes anfällt. Bei einem Stundensatz von 60 € im Kundengeschäft sind das 180 bis 240 € an Zeitwert, plus Softwaregebühr.

Die Abgabe derselben Arbeit kostet bei uns: 79 € Grundgebühr für beide Bereiche, 80 Buchungen zu 0,69 € also 55,20 €, und für die Lohnabrechnung 2 × 9 € – zusammen rund 152 € im Monat, netto im Reverse-Charge-Verfahren. Dazu einmalig die Einrichtung.

Der Betrieb spart in diesem Beispiel also nicht nur Geld, sondern vor allem drei bis vier Abende. Bei zehn Belegen im Monat und ohne Mitarbeiter sieht dieselbe Rechnung umgekehrt aus – dann ist Eigenarbeit klar günstiger, und wir sagen Ihnen das auch.

Was in keiner der beiden Spalten steht: der Aufwand für Einarbeitung und für das Nachhalten von Änderungen. Beitragssätze, Sachbezugswerte, Minijob-Grenzen und Pauschalen ändern sich jedes Jahr. Wer selbst bucht, muss das selbst verfolgen – das ist Teil der Rechnung, auch wenn es sich schwer in Stunden fassen lässt.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Darf ich meine Buchhaltung überhaupt selbst machen?
Ja. Es gibt keine Pflicht, Buchhaltung abzugeben – Sie müssen sie nur ordnungsgemäß führen, also vollständig, zeitgerecht und nach den GoBD nachvollziehbar. Die Verantwortung dafür bleibt in jedem Fall bei Ihnen als Unternehmer, auch wenn Sie einen Dienstleister beauftragen.
Was ist aufwendiger: Finanzbuchhaltung oder Lohn?
Der Lohn, deutlich. Die Finanzbuchhaltung ist mit Software weitgehend geführt – Belege erfassen, zuordnen, abstimmen. Die Lohnabrechnung verlangt laufend aktuelles Wissen zu Beitragssätzen, Meldefristen, Zuschlagsgrenzen und Pfändungsregeln, und sie hat harte monatliche Termine.
Kann ich nur einen Teil abgeben?
Ja, und das ist der häufigste Fall. Viele Betriebe buchen ihre Belege selbst und geben nur die Lohnabrechnung ab – bei uns kostet die Grundgebühr dann 39 € statt 79 €. Umgekehrt geht ebenso.
Welche Software brauche ich zum Selbstbuchen?
Für eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung mit wenigen Belegen genügen die gängigen Buchhaltungsprogramme für Kleinunternehmen. Wichtig sind drei Dinge: GoBD-konforme Archivierung, ein Bankabruf für Ihr Geschäftskonto und ein DATEV-Export, damit Ihr Steuerberater die Daten übernehmen kann – und damit Sie den Anbieter später wechseln können, ohne Ihre Daten zu verlieren.
Was passiert, wenn ich mich beim Selbstbuchen verrechne?
Fehler in der laufenden Buchhaltung fallen meist beim Jahresabschluss auf und werden dort korrigiert – das kostet Steuerberaterhonorar, aber selten mehr. Fehler in der Lohnabrechnung sind anders: Zu wenig abgeführte Sozialabgaben holt die Rentenversicherung bei der Betriebsprüfung rückwirkend für bis zu vier Jahre, in schweren Fällen länger, und zwar vom Arbeitgeber.
Kann ich später von Eigenarbeit zu einem Dienstleister wechseln?
Ja, und zwar zu jedem Zeitpunkt. Sauber ist der Wechsel zum Jahreswechsel, weil dann keine Daten geteilt werden müssen. Mitten im Jahr übernehmen wir Ihre bisherigen Daten per DATEV-Export für einmalig 99 €. Eine Mindestlaufzeit gibt es bei uns nicht.

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