Wir kennen die Besonderheiten von Pflegedienste, Pflegeheime und soziale Einrichtungen – und rechnen sie korrekt, pünktlich und zu transparenten Preisen ab. 100 % digital, befugt nach § 6 Nr. 4 StBerG.
Nacht-, Sonntags- und Feiertagsdienste mit wechselnden Zuschlägen machen jede Abrechnung zum Puzzle.
Ständige Ein- und Austritte bedeuten laufend Meldungen, Bescheinigungen und neue Stammdaten.
Wer die aktuellen Sätze verpasst, riskiert Nachzahlungen und Bußgelder.
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